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Untersuchungsaufträge und Informationen

Vereinbarung

Der Einsender ist mit der vereinfachten Darstellung der Ergebnisse auf dem Befund entsprechend der SOP 00026 02x (Angabe der verwendeten Methode(n) in geeigneter Weise) einverstanden. Weitere i.R. der Akkreditierung nach DIN/ISO 17025 erforderliche Informationen zur Prüfung werden dem Einsender auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

Information zum Geflügelsektionsprogramm der sächsischen Tierseuchenkasse

Für Geflügelhalter besteht seit 01.01.2026 die Möglichkeit, im Rahmen des neuen Sektionsprogrammes der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) verendetes oder selektiertes beitragspflichtiges Geflügel (Hühner, Puten, Enten oder Gänse) an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) einzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dies nur nach Rücksprache mit dem Geflügelgesundheitsdienst der TSK möglich ist, um die Zahl der zu untersuchenden Tiere und das Untersuchungsspektrum abzustimmen. Für Untersuchungen auf gelistete Krankheiten ( Krankheiten nach § 1 Absatz 3 der Beihilfesatzung der TSK für den Agrarsektor) können die LUA- Untersuchungsgebühren von der TSK als Beihilfe gewährt werden. Für die gegebenenfalls. darüberhinausgehenden Untersuchungen erhält der Einsender eine Rechnung von der LUA, für die eine Deminimis-Beihilfe bei der TSK beantragt werden kann.

Informationen zur BTV-Diagnostik

In Bezug auf BTV-Untersuchungen beachten Sie bitte das nachfolgende Informationsblatt (EDTA-Blutproben, Transportbedingungen). Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu 3 Werktage nach Eingang in die LUA beträgt.

Weitere Hinweise (unter anderen aktueller Informationsstand zu BTV-8; EU-notifizierte Verbringungsregelungen von Deutschland) sind unter folgenden Links des SMS bzw. der EU abrufbar:

Material:

  • Antigennachweis: EDTA-Blut
  • Antikörpernachweis: Serum - EDTA-Blut

Probennahme:

  • Probenröhrchen bitte zu ca. 2/3 mit Blut befüllen
  • Mehrfach schwenken

Probentransport:

Transport der Proben zusammen mit ausgefülltem Probenbegleitschein/ HIT-Untersuchungsauftrag an den jeweiligen LUA-Standort (gegebenenfalls über das zuständige Veterinäramt und den LUA-Kurier).

  • LUA Sachsen, Standort Dresden, FG 3.2,
    Jägerstr. 8/10, 01099 Dresden
  • LUA Sachsen, Standort Chemnitz, FG 3.4,
    Zschopauer Str. 87, 09111 Chemnitz
  • LUA Sachsen, Standort Leipzig, FG 3.6,
    Bahnhofstr. 58-60, 04158 Leipzig

Das EDTA-Blut sollte im gekühlten (+ 4 °C) Zustand versendet werden.

Untersuchung:

  • Antigennachweis: über qRT-PCR, Dauer: 1-3 Werktage
  • Antikörpernachweis: ELISA, Dauer: 1-3 Werktage

Hinweis:

  • Klinisch auffälliges Tier:
    Für die Abklärung weiterer anzeigepflichtiger Tierseuchen senden Sie uns
    bitte zusätzlich Gewebeproben und/oder Tupferproben bzw. nach Verendung
    den Tierkörper ein.
    In jedem Fall ist das zuständige LÜVA zu informieren.
  • Verfolgsuntersuchungen von positiv getesteten Tieren sind als solche auf dem
    Untersuchungsauftrag kenntlich zu machen, damit diese im Einzelansatz
    untersucht werden können!

Hinweis zur Annahme von Tierkörpern

  • Standorte Dresden und Leipzig: Annahme von Tierkörper bis 1000 kg
    Um telefonische Voranmeldung und Anlieferung von Tierkörpern > 30 kg bis 15.00 Uhr (Montag -Freitag) bzw. 12.00 Uhr (Samstag) wird gebeten.
  • Standort Chemnitz: Annahme von Tierkörpern bis 30 kg!

Unabhängig davon ist über das Sektionsprogramm* eine Anlieferung von Tierkörpern > 30 kg zur Abklärung von Tierverlusten bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) Sachsen möglich.  

* Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und Sektionsprogramm des SMS und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur diagnostischen Abklärung von Tierverlusten bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen
Info zum Programm finden Sie auf https://www.tsk-sachsen.de (Menü »Tiergesundheit« > Beihilfe & Leistungen > Abklärung von Tierverlusten (Sektion))

Kontaktdaten TBA Sachsen finden Sie auf https://www.tba-sachsen.de/

Untersuchungsaufträge - Formulare

Gedruckte Exemplare der Untersuchungsaufträge mit Durchschlag sind an den LUA-Standorten und an den LÜVÄ erhältlich.

Untersuchungsauftrag für Einsendungen von diagnostischem Material (außer Blutproben)

Untersuchungsauftrag für die Einsendung von Blutproben und Gewebeproben (Ohrstanzen)

Untersuchungsauftrag Tollwut

Untersuchungsauftrag und Hinweise Eutergesundheit

Bitte senden Sie diesen Untersuchungsauftrag in dreifacher Ausfertigung unterschrieben ein.
 

Untersuchungsauftrag zur Überwachung des Newcastle Disease (ND) Impfschutzes in Sachsen

Bitte immer das Entnahmedatum auf dem Untersuchungsantrag angeben.

Probenbegleitschein für Untersuchungen an gesund erlegten Wildschweinen auf KSP, ASP, AK, Brucellose

für Fallwild, Unfallwild und krank erlegte Wildschweine wenden Sie sich bitte an Ihr Veterinäramt
 

Hinweis:  

Gemäß Erlass des SMS zum Monitoring von Wildschweinen auf Afrikanische Schweinepest (ASP) und Klassische Schweinepest (KSP) im Freistaat Sachsen vom 17.01.2024 startet am 01.Februar 2024 die Einführungsphase der Datenerfassung von Wildschweinproben in der IT-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring (SWM). Hierbei ist für die Einsendung der im SWM hinterlegte »verkürzte Probenbegleitschein« zu nutzen. Bezüglich der technischen Details wird auf das beiliegende Infoblatt verwiesen. Nach Abschluss der Einführungsphase (Zeitpunkt ist noch bekannt zu geben) ist die ausschließliche Verwendung des SWM zur Erfassung der Probendaten vorgesehen.

weitere Hinweise und Informationen

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