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Amtliche Überwachung

Amtliche Futtermittelüberwachung

Maiskolben
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In Sachsen ist die Landesuntersuchungsanstalt (Fachgebiet Amtliche Außendienstaufgaben am Standort Dresden) die zuständige Behörde im Sinne des Futtermittelrechts und des Verfütterungsverbotsrechts und nimmt die Aufgaben der amtlichen Futtermittelüberwachung und die Registrierungen der Futtermittelunternehmer nach Futtermittelhygieneverordnung wahr. Das Ziel der amtlichen Futtermittelüberwachung besteht darin, das hohe Verbraucherschutzniveau mit einer ziel- und risikoorientierten Überwachung der Einhaltung der umfangreichen Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmer abzusichern. Die Futtermittelkontrollen basieren auf der Grundlage der im bundeseinheitlichen Rahmenkontrollplan enthaltenen Vorgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Von den speziell ausgebildeten, amtlichen Futtermittelkontrolleuren werden sowohl bei Herstellern und Händlern als auch bei Tierhaltern unangemeldete Prozess- und Produktkontrollen durchgeführt, die alle Stufen der Produktion, der Verarbeitung, des Vertriebs und der Verfütterung umfassen.
Schwerpunkt der Tätigkeit ist die amtliche Überwachung der Futtermittel für die Lebensmittel liefernden Tiere (Nutztiere). Darüber hinaus werden bspw. auch die Hersteller von Heimtierfuttermitteln überwacht.

Aufgaben der Futtermittelüberwachung 

Antragsformulare und Informationen zur Futtermittelüberwachung

 

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Tierhaltung
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Die Landesuntersuchungsanstalt ist ebenfalls zuständige Behörde für die Aufgaben aus dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, insbesondere die Erteilung der Kennnummern für die Haltungsform von Mastschweinen.

Aufgaben aus dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Antragsformulare und Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

 

Weiterführende Informationen:

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