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Präsident

Dem Präsidenten der Landesuntersuchungsanstalt obliegt die fachliche und organisatorische Leitung der Landesuntersuchungsanstalt zur Erfüllung der nach dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen zugewiesenen Aufgaben. Das beinhaltet insbesondere die Ausrichtung und fortwährende Anpassung der Untersuchungs- und Gutachtertätigkeit zur Gewährleistung der öffentlichen Gesundheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes an den gesetzlichen Grundlagen von EU, Bund und Land. Aber auch das umgehende Reagieren auf besondere Ereignisse und Situationen, wie beispielsweise die SARS-CoV-2-Pandemie, die H1N1-Influenza-Pandemie, EHEC-Infektionen, ASP-Ausbreitung bei Wildschweinen, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Honig, Rückstände, unerwünschte Substanzen in Lebensmitteln, die eine schnelle Diagnostik, gesicherte Untersuchungsergebnisse und Befunde sowie eine Expertise der Fachleute erfordern.

Die amtlichen Untersuchungen und Begutachtungen auf den Gebieten der Humanmedizin, Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin obliegen in Sachsen allein der Landesuntersuchungsanstalt. Mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als Dienst- und Fachweisungsbehörde besteht ein stetiger Informationsaustausch. In Fachfragen berät und unterstützt die Landesuntersuchungsanstalt das Sozialministerium.

Die Erfüllung der Dienstaufgaben der Landesuntersuchungsanstalt erfolgt in eigener Zuständigkeit bei effektivem Einsatz von Personal und Haushaltsmitteln. Der Präsident vertritt die Landesuntersuchungsanstalt nach außen.

Telefon: 0351 8144-1050

E-Mail: poststelle@lua.sms.sachsen.de

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