Gebühren
Gebühren seit 01.10.2021
Das 10. Sächsische Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ) trat zum 01.10.2021 in Kraft. Die Anlage 1 des 10. SächsKVZ beinhaltet die Gebühren der Landesuntersuchungsanstalt in den folgenden laufenden Nummern:
- Lfd. Nr. 41 Futtermittel
- Lfd. Nr. 62 Landesuntersuchungsanstalt (ehemals LUABgVO)
- Lfd. Nr. 101 Weinbau und –überwachung.
Alle ab dem 01.10.2021 erstellten Kostenbescheide werden nach den neuen Gebührentatbeständen abgerechnet