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Gebühren

Gebühren seit 01.10.2021

Das 10. Sächsische Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ) trat zum 01.10.2021 in Kraft. Die Anlage 1 des 10. SächsKVZ beinhaltet die Gebühren der Landesuntersuchungsanstalt in den folgenden laufenden Nummern:

  • Lfd. Nr. 41 Futtermittel
  • Lfd. Nr. 62 Landesuntersuchungsanstalt (ehemals LUABgVO)
  • Lfd. Nr. 101 Weinbau und –überwachung.

Alle ab dem 01.10.2021 erstellten Kostenbescheide werden nach den neuen Gebührentatbeständen abgerechnet

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