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Untersuchungsaufträge und Informationen

Vereinbarung

Der Einsender ist mit der vereinfachten Darstellung der Ergebnisse auf dem Befund entsprechend der SOP 00026 02x (Angabe der verwendeten Methode(n) in geeigneter Weise) einverstanden. Weitere i.R. der Akkreditierung nach DIN/ISO 17025 erforderliche Informationen zur Prüfung werden dem Einsender auf Anforderung zur Verfügung gestellt.

Hinweis zur Annahme von Tierkörpern

  • Standorte Dresden und Leipzig: Annahme von Tierkörper bis 1000 kg
  • Standort Chemnitz: Annahme von Tierkörpern bis 30 kg!

Unabhängig davon ist über das Sektionsprogramm* eine Anlieferung von Tierkörpern > 30 kg zur Abklärung von Tierverlusten bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) Sachsen möglich.  

* Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und Sektionsprogramm des SMS und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur diagnostischen Abklärung von Tierverlusten bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen
Info zum Programm finden Sie auf https://www.tsk-sachsen.de (Menü „Tiergesundheit“ > Beihilfe & Leistungen > Abklärung von Tierverlusten (Sektion))

Kontaktdaten TBA Sachsen finden Sie auf https://www.tba-sachsen.de/

Untersuchungsaufträge - Formulare

Gedruckte Exemplare der Untersuchungsaufträge mit Durchschlag sind an den LUA-Standorten und an den LÜVÄ erhältlich.

Untersuchungsauftrag für Einsendungen von diagnostischem Material (außer Blutproben)

Untersuchungsauftrag für die Einsendung von Blutproben und Gewebeproben (Ohrstanzen)

Untersuchungsauftrag Tollwut

Untersuchungsauftrag und Hinweise Eutergesundheit

Bitte senden Sie diesen Untersuchungsauftrag in dreifacher Ausfertigung unterschrieben ein

Probenbegleitschein für Untersuchungen an gesund erlegten Wildschweinen auf KSP, ASP, AK, Brucellose

(für Fallwild, Unfallwild u. krank erlegte Wildschweine wenden Sie sich bitte an Ihr Veterinäramt) 

Hinweis:  

Gemäß Erlass des SMS zum Monitoring von Wildschweinen auf Afrikanische Schweinepest (ASP) und Klassische Schweinepest (KSP) im Freistaat Sachsen vom 17.01.2024 startet am 01.Februar 2024 die Einführungsphase der Datenerfassung von Wildschweinproben in der IT-Anwendung „Sächsisches Wildmonitoring (SWM). Hierbei ist für die Einsendung der im SWM hinterlegte „verkürzte Probenbegleitschein“ zu nutzen. Bezüglich der technischen Details wird auf das beiliegende Infoblatt verwiesen. Nach Abschluss der Einführungsphase (Zeitpunkt ist noch bekannt zu geben) ist die ausschließliche Verwendung des SWM zur Erfassung der Probendaten vorgesehen.

weitere Hinweise und Informationen

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